Der Preis, den die Kunden für ihren Strom bezahlen, besteht grösstenteils aus den zwei Bestandteilen Energielieferung und Netznutzungsentgelt. Diese decken die Kosten, die für die Produktion von Elektrizität und für deren Transport über das Stromnetz bis zum Kunden entstehen. Die Kosten werden den Kunden in der Schweiz hauptsächlich in Form von Arbeitstarifen (Rp./kWh) in Rechnung gestellt.
Der zeitlich variable Stromverbrauch wurde in Zentraleuropa bis vor einigen Jahren hauptsächlich mit Bandstrom aus Kern-, Kohle- und Laufwasser-Kraftwerken sowie mit steuerbarer flexibler Stromproduktion aus Gas- und Speicherwasser-Kraftwerken abgedeckt. In der Nacht waren der Stromverbrauch und die Netzauslastung relativ tief. Ein in der Nacht gültiger Niedertarif gab die aus Sicht der Energielieferung und der Netznutzung richtigen Anreize für eine Verschiebung des Stromverbrauchs vom Tag in die Nacht. In Zukunft wird aber ein Grossteil des Stromverbrauchs von einer fluktuierenden Erzeugung aus Wind- und Photovoltaikanlagen abgedeckt werden, und eine pauschale Verschiebung des Verbrauchs vom Tag in die Nacht ist nicht mehr zielführend. So soll zum Beispiel an sonnigen Nachmittagen der Stromverbrauch nicht auf später aufgeschoben werden, sondern für eine effiziente Stromproduktion und ein effizientes Stromnetz möglichst zeitgleich mit der lokalen Produktionsspitze der Photovoltaik erfolgen.
Spotmärkte organisieren kurzfristigen Ausgleich
Der kurzfristige Ausgleich von Produktion und Verbrauch wird in Europa über sehr effiziente und länderübergreifend integrierte Kurzfristmärkte, auch Spotmärkte genannt, organisiert. In Zeiten mit tiefer Nachfrage und hohem Angebot sinkt der Strompreis, was die Nachfrage stimuliert und die Stromproduktion bremst, während sich in Zeiten mit hoher Nachfrage und tiefer Produktion der Preis erhöht, was die Nachfrage bremst und die Produktion stimuliert. Es herrscht ein breiter Konsens in Europa, dass die Spotmärkte auch in Zukunft den kurzfristigen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage sicherstellen sollen, dass deren Wichtigkeit mit der Zunahme an fluktuierenden Erzeugungsanlagen weiter zunimmt und dass diese deshalb weiter ausgebaut und europaweit noch besser integriert werden sollen. Die EU hat mit dem Clean Energy Package Bestimmungen eingeführt, die Versorger mit mehr als 200'000 Endkunden verpflichten, einen dynamischen Stromtarif anzubieten. In den skandinavischen Ländern sind Spotpreise bei Endkunden schon weit verbreitet, und in Deutschland sind alle Energielieferanten verpflichtet, ihren Kunden ab 2025 variable und dynamische Energietarife als Wahltarife anzubieten.
Strom muss aber nicht nur in der richtigen Menge produziert und verbraucht, sondern auch über das Stromnetz von der Produktionsanlage zum Verbraucher transportiert werden. Es stellt sich deshalb die Frage, welches im zukünftigen Energiesystem aus Sicht der Stromnetze die richtigen Anreize sind. Die mit der Energiewende zunehmende zeitliche Variabilität der Stromflüsse ist auch für die Stromnetze eine grosse Herausforderung, und deshalb liegt der Schritt hin zu zeitlich variablen Netznutzungsentgelten nahe. In Zeiten mit hoher Netzauslastung sollten die Netznutzungsentgelte hoch und in Zeiten mit tiefer Netzauslastung tief sein. In Deutschland werden Netzbetreiber ab 2025 verpflichtet, zeitlich variable Netznutzungsentgelte anzubieten; deutsche Kunden werden so einen Stromtarif wählen können, der aus einem variablen Energiepreis und einem variablen Netznutzungsentgelt besteht, wobei aber die Variabilität der beiden Tarifkomponenten nach verschiedenen Kriterien bestimmt wird. Ein Doppeltarif mit hohen und niedrigen Preisen zu festen Zeiten ist ein zeitlich variabler Tarif, aber um gute Anreize zu geben, ist es notwendig, dass die Preise und Zeiten freier variieren können. Ein mögliches Beispiel eines solchen dynamischen Tarifes mit einem Energiepreis, der proportional zum Spotmarkt variiert, und einem Netzpreis, der proportional zur Netzbelastung von Groupe E variiert, ist in untenstehender Grafik dargestellt.