In einem aktuell unsicheren und volatilen Umfeld für die Strombranche hat die ElCom unerwartet entschieden, die Kosten und den Gewinn beim Energievertrieb in der Grundversorgung zum zweiten Mal innert kurzer Zeit deutlich einzuschränken. Sie begründet dies vage damit, dass die unveränderte Anwendung der Regel vermehrt zu nicht mehr angemessenen Energietarifen führen würde.
Die Datenlage nach nur einem Jahr Praxiserfahrung ist aus Sicht des VSE ungenügend, um einen solchen Entscheid zu rechtfertigen. Es entsteht der Eindruck, dass dieser Schritt angesichts der in den letzten Monaten stark gestiegenen Preise auf dem europäischen Strommarkt vor allem politisch motiviert ist. Jetzt, da die Preise steigen, sollen Margen einseitig bei den Stromunternehmen gekürzt werden. Dies trägt auch dem Umstand zu wenig Rechnung, dass die Preisbildung für die Energielieferung in der Grundversorgung reguliert ist.
Entscheid schwächt Grundversorger
Für die über 600 Grundversorger in der Schweiz führt die Absenkung bei gleichbleibendem Aufwand zu substanzieller Ertragsminderung. Der VSE befürchtet, dass die Absenkung der Vorgabe der Verwaltungs- und Vertriebskosten sowie angemessenen Gewinns die Grundversorger schwächen wird, anstatt sie zu stärken (Marktvolatilitäten erfordern strukturell wesentlich mehr Liquidität und Eigenmittel). Ausgerechnet in einem Zeitpunkt, in dem von den Unternehmen ein fundamentaler Umbau des Energiesystems mit innovativen Ansätzen erwartet wird (z.B. Energieeffizienz, Integration PV und E-Mobilität), entzieht man ihnen erneut mit Einschnitten in ihre finanzielle Absicherung die Stabilität. Dies geht auch zu Lasten bestehender Leistungen.
Für den VSE ist die erneute Absenkung weder materiell noch vom Zeitpunkt und vom Kommunikationsprozess her nachvollziehbar. Die Grundversorger wurden erst eine Woche nach Publikation der Weisung über die Anpassung der Regel informiert. Der VSE hat bei der ElCom eine transparente Darstellung der Zahlen und Fakten eingefordert.