Wie Sisyphus sind die Projekte oft in fast endlosen Schlaufen zwischen Gutachten, Behörden und Gerichten gefangen. Gerade vor wenigen Tagen wurde im Waadtland der jüngste Windpark eingeweiht – nach einem sage und schreibe 25-jährigen Marathon. So kann es nicht weitergehen.
Zum Glück winken mit dem Mantelerlass erste Verbesserungen: er setzt höhere Leitplanken für die Güterabwägung durch Behörden und Gerichte und macht Projekte ausserhalb der Bauzone bewilligungsfähig. So wird immerhin sichergestellt, dass diese überhaupt über die Startline kommen und eine Chance haben, dereinst sogar die Ziellinie zu erreichen.
An den Irrungen und Wirrungen der Verfahren ändert sich dadurch aber nichts. Wollen wir ernsthaft unsere Energie- und Klimaziele erreichen, muss daher auf den Mantelerlass nahtlos der nächste Schritt folgen: eine Straffung der Verfahren. Der Bundesrat hat dazu einen guten Vorschlag unterbreitet. Nun ist das Parlament an der Reihe, den eingeschlagenen Weg in aller Konsequenz weiterzugehen.
Die Konzentration der Verfahren bei einer Behörde und die Kürzung des gerichtlichen Instanzenzugs werden die Lage für alle Parteien verbessern. Alle Fragen und Anliegen können in einem Aufwisch und in vernünftiger Frist geklärt werden. Ein Ansatz, der übrigens im Kanton Neuenburg bereits bestens funktioniert. Und zwar ohne dass die demokratischen Mitspracherechte auf Ebene der Gemeinden und der Betroffenen oder rechtsstaatliche Prinzipien ausgehebelt würden.