Als Back-to-back-Verträge werden Energielieferverträge an Endverbraucher definiert, nach deren Abschluss der direkte Lieferant bei einem Vorlieferanten umgehend spezifische Energiebezugsverträge abschliesst. Sinn und Zweck des Geschäfts ist die Absicherung gegen Marktpreisschwankungen während der Vertragsdauer. Der direkte Lieferant selbst trägt dabei ausser dem Ausfallrisiko kaum weitere Risiken. Der Einkaufspreis und die Einkaufsmenge sind ex-ante betrachtet bis auf die Vertriebsmarge für die vereinbarte Periode (ein bis mehrere Jahre) gleich dem Verkaufspreis und der Verkaufsmenge.
Abkürzung::
BBV