Grossverbraucher sind Endverbraucher, die 100'000 kWh oder mehr pro Jahr verbrauchen, mit Anspruch auf Netzzugang gemäss Artikel 11 Stromversorgungsverordnung (StromVV), unabhängig davon, ob sie diesen Anspruch wahrgenommen haben oder nicht. Massgebend für den Anspruch auf Netzzugang von Endverbrauchern ist der innerhalb der letzten 12 Monate vor der letzten Ablesung ausgewiesene Jahresverbrauch.
Ebenfalls zu den Grossverbrauchern zählen Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von weniger als 100'000 kWh, welche aufgrund eines in der Vergangenheit erzielten Verbrauches über 100'000 kWh zum damaligen Zeitpunkt den Anspruch auf Netzzugang wahrgenommen haben.