Die nationale Netzgesellschaft kann eine kritische Netzsituation erklären, wenn nach der aktuellen Einschätzung dies zur Gewährleistung des sicheren Netzbetrieb notwendig ist und wenn die Bedingungen für den gefährdeten oder gestörten Netzzustand erfüllt sind und diese Zustände nur mit Massnahmen verlassen werden können, welche erweiterte Weisungsrechte erfordern. Eine kritische Netzsituation wird ausserdem erklärt, wenn:
a) Störungen mit weitreichenden Konsequenzen für den Betrieb des Übertragungsnetzes der Schweiz droht, oder
b) eine Störung mit möglicher Ausweitung auf den Systembetrieb von ATSO und Anlagenbetreiber am ÜN droht.