Als Referenzmenge gilt die Menge der verbrauchten elektrischen Energie (kWh) während der Referenzperiode. Falls keine feststellbare Referenzmenge vorliegt, legt diese der VNB fest. Er orientiert sich dabei an vergleichbaren Endverbraucherinnen und Endverbraucher.
Bei saisonalen Tätigkeiten (z.B. Heutrocknungsanlagen, Skilifte, etc.) kann der VNB eine Referenzmenge festlegen auf Basis vergleichbarer Endverbraucherinnen und Endverbraucher.