Differenz der Einspeisung elektrischer Energie in das Netz und der Ausspeisung elektrischer Energie aus dem Netz, abzüglich des Eigenbedarfs der Produktionsanlagen und des Netzbetriebs (Transformierung und Übertragungsverluste). Die ermittelte Verlustenergie wird vom Verteilnetzbetreiber zu Gestehungskosten im erweiterten Sinn gemäss Kostenrechnungsschema Gestehungskosten einschliesslich anteilige Vertriebs- und Verwaltungsgemeinkosten des Vertriebs 3 bewertet.

Abkürzung::
WV