Welche Massnahmen anrechenbar sind
Anrechenbar
✓ Beste verfügbare Technologie
✓ Nachweisbar durch Messung oder Berechnung
✓ Umsetzung nach dem 1. Januar 2025
✓ Bei Endverbrauchern in der Schweiz
✓ Fachgerechte Entsorgung bzw. Export nachgewiesen
Nicht anrechenbar
✕ Erfüllung gesetzlicher Pflichten
✕ Mit Bundes- oder Kantonsförderung finanzierte Massnahmen
✕ Stromintensive Unternehmen, Kraftwerke
✕ Im Rahmen bestehender Zielvereinbarungen
✕ Temporäre oder rein verhaltensbasierte Massnahmen
Wie die Einsparung berechnet wird
Einsparung = Verbrauch vorher minus Verbrauch nachher, multipliziert mit einem Kürzungsfaktor von 0,75. Die kumulierte Einsparung wird über die Standardwirkungsdauer ermittelt.
Standardisiert oder nicht standardisiert
Standardisierte Massnahmen werden ohne Vorabprüfung akzeptiert gemäss der Liste, die jährlich am 30. November vom BFE veröffentlicht wird. Nicht standardisierte Massnahmen bedürfen eines Zulassungsantrags beim BFE, der in der Regel rund 90 Tage in Anspruch nimmt. Massgeblich für das Anrechnungsjahr ist das Meldedatum, nicht das Umsetzungsdatum.
Drei Wege und der nächste Schritt
- WEG A: Eigenumsetzung
Massnahmen selbst bei den eigenen Endkunden umsetzen. - WEG B: Einsparprotokolle zukaufen
Nachweise von anderen EVU oder Dritten erwerben (Art. 46b Abs. 2 EnG). - WEG C: Abwarten
Vorerst keine Massnahmen ergreifen. (Es gibt derzeit keine Indizien, dass diese Regelung in den nächsten Jahren wieder wegfällt. Im Gegenteil: Sie ist Teil der Versorgungssicherheitsstrategie bis 2035. Wer wartet, schiebt das Problem nur nach hinten und vergrössert es, weil verfehlte Vorgaben kumulieren und die Zielwerte zugleich steigen.)
Der Markt für Einsparprotokolle
Viele EVU erreichen ihre Vorgabe nicht aus eigener Kraft, andere haben Überschüsse. Der Erwerb von Einsparprotokollen ist eine praktikable Lösung. Der Markt ist noch jung und bislang vor allem bilateral geprägt. Wichtig: Der meldende Käufer haftet für die Korrektheit der Angaben; spätere Berechnungsfehler des Verkäufers gehen zu seinen Lasten. Das gehört vertraglich gut geregelt.
Chance für kleine EVU (< 10 GWh)
Kleine Lieferanten sind von der Zielvorgabe befreit, können aber für umgesetzte Massnahmen trotzdem Einsparprotokolle erstellen und an grössere EVU mit Bedarf verkaufen. Aus der Pflicht der einen wird so eine Einnahmequelle für die anderen.