Das neue, mit der Volksabstimmung vom 9. Juni 2024 genehmigte Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Mantelerlass) wird für die Energieversorgung in der Schweiz als komplexe Gesetzesnovelle eingestuft, da es Änderungen von gleich zwei bestehenden Gesetzen – nämlich dem Energiegesetz (EnG) und dem Stromversorgungsgesetz (StromVG) – umfasst. Für beide Ausgangsgesetze wurden auch Verordnungen verfasst: für das EnG die Energieverordnung (EnV) und für das StromVG die Stromversorgungsverordnung (StromVV). Mit dem Mantelerlass wurden die beiden Verordnungen ebenfalls angepasst. Um der Energieversorgungsbranche genügend Zeit für die Umsetzung der Massnahmen zu geben, hat der Bundesrat die Gesetzesänderungen und die Anpassung der Verordnungen gestaffelt in Kraft gesetzt. Das erste Paket trat per 1. Januar 2025 in Kraft, das zweite Paket wird per 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt. Weitere Verordnungsanpassungen werden voraussichtlich in den darauffolgenden Jahren folgen.
Wir haben im ersten Halbjahr 2025 gemeinsam ein Themenpapier über die neuen Anforderungen des Mantelerlasses verfasst, das sich an die Führungsgremien der lokalen Verteilnetzbetreiber und Energie-Grundversorger mit Endkundengeschäft richtet. Anlass dazu gab uns der Umstand, dass der Gesetzgeber hoheitliche Aufgaben und die Hauptlast der Verantwortung für die nötigen Massnahmen zur Umsetzung der neuen Gesetze auf die unterste Stufe – d.h. auf die rund 600 lokalen und regionalen Verteilnetzbetreiber und Energie-Grundversorger mit Endkundengeschäft – übertragen hat. Im Sinne der grossen Transformation der Energieversorgung von einer Stromproduktion aus zentralen Grosskraftwerken und unidirektionaler Verteilung zu einer vermehrt dezentralen Stromproduktion mit erneuerbaren Energien auf der Verbraucherseite des Stromzählers und bidirektionaler Nutzung der Verteilnetze ist es konsequent, die Hauptverantwortung für die Umsetzung an die Kundenschnittstelle zu delegieren.
Allerdings stellt die Umsetzung des Mantelerlasses für viele Verteilnetzbetreiber und Grundversorger mit Endkundengeschäft eine grosse Herausforderung dar. Uns fehlte eine zusammenfassende, übersichtliche und einfach verständliche Darstellung aller Änderungen, welche für die Führungsgremien der Verteilnetzbetreiber und Grundversorger mit Endkundengeschäft relevant sind – trotz Publikation der neuen Gesetze und Verordnungen, der Medienmitteilungen der Bundeskanzlei zu den zwei Inkraftsetzungspaketen, der erörternden Berichte des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), der neuen Weisungen der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom), der revidierten Branchendokumente des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) und der vom Bundesamt für Energie (BFE) und dem VSE organisierten Informationsveranstaltungen. Diesem Mangel begegnen wir mit einem Themenpapier für die Zielgruppe Verwaltungsräte, Betriebskommissionen und Geschäftsleitungen der Verteilnetzbetreiber und Grundversorger mit Endkundengeschäft.
Nachfolgend fassen wir die wichtigsten neuen Anforderungen des Mantelerlasses für lokale Verteilnetzbetreiber und Energie-Grundversorger mit Endkundengeschäft zusammen. Eine vollständige Übersicht findet sich im unten verlinkten Themenpapier (zum Download).