Nutzung von Systemdienstleistungen
Das Gleichgewicht im Netz ist entscheidend und wird zum Teil durch Regelenergie gewährleistet. Flexible Akteure werden aufgerufen, Energie je nach Bedarf auf den verschiedenen Netzebenen (lokal, regional, national) bereitzustellen oder zu beziehen. Kleine Einheiten schliessen sich zu einem Regelpool zusammen, der es den Aggregatoren ermöglicht, diese Dienstleistungen auf dem Primär-, Sekundär- und Tertiärmarkt zu verkaufen. Allerdings ist die Grössenordnung für die Rentabilität massgeblich, wobei hohe minimale Leistungsanforderungen gelten.
Aggregatoren können mehrere kleine Akteure zusammenfassen, um die erforderliche Mindestkapazität zu erreichen, und diese Dienstleistungen auf Ebene des Verteilnetzes, der Bilanzgruppe oder des Übertragungsnetzes verkaufen. Der Mindestumfang der Beteiligung variiert je nach Dienstleistung und beträgt 500 kW für den Primär-, 1 MW für den Sekundär- und 250 kW für den Tertiärmarkt.
Wenn man von Elektrofahrzeugen mit einer maximalen Leistung von 22 kW pro Fahrzeug ausgeht, erfordert eine Kapazität von einem Megawatt 50 Fahrzeuge. Im SunnYparc gibt es einen zentralen Parkplatz mit 1000 Stellplätzen, auf dem Fahrzeuge von Firmenflotten, Pendlern sowie Besucherinnen und Besuchern abgestellt werden. Die ständige Präsenz von 50 Elektrofahrzeugen ist realistisch und bietet Zugang zum Flexibilitätsmarkt. So bietet V2G eine zusätzliche Möglichkeit für Systemdienstleistungen im Stromnetz.
Dynamische Tarife
Es gibt jedoch noch viele Herausforderungen, um das enorme Flexibilitätspotenzial von Elektrofahrzeugen voll auszuschöpfen. Einige sind technischer Natur, wie die Kommunikation zwischen dem Nutzer und seinem Fahrzeug, der Ladestation und dem Stromnetz (Kommunikationsprotokolle, Absicherung des Datenaustauschs), andere sind rechtlicher Natur (Datenschutz). Da keine gesetzliche Verpflichtung besteht, muss zudem ein geeignetes Geschäftsmodell gefunden werden, das den Besitzern von Elektrofahrzeugen Anreize bietet, die Batterien ihres Fahrzeugs zur Verfügung zu stellen, und das die Betreiber von Ladestationen motiviert, ihre Geräte für eine intelligente Steuerung einzurichten.
Beim flexiblen Laden (V1G) sollte die Bereitschaft, die Ladeleistung seines Fahrzeugs entsprechend den Netzsignalen anzupassen, im Vergleich zu einem standardmässigen Lagevorgang ohne Leistungsbeschränkung typischerweise mit einem niedrigeren Tarif oder einem bevorzugten Standort belohnt werden.
Bei lokaler Erzeugung wird der Strom, der innerhalb der Ladeinfrastruktur (Carport, Dach des Gebäudes, in dem sich der Parkplatz befindet) oder in einer Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) erzeugt wird, billiger eingekauft als der aus dem Netz bezogene Strom. Denn weder die Beförderung (Netzentgelt) noch Steuern und Gebühren kommen zum Tragen. Dieser Vorteil beim Stromkauf durch den Betreiber der Ladestationen kann somit zu einer günstigeren Preisgestaltung für flexible Nutzer führen, die bereit sind, vorzugsweise dann zu laden, wenn der Strom lokal erzeugt wird. Dies erfordert jedoch Investitionen in eine Kommunikation zwischen der Messung der lokalen Produktion und der Ladestation.
Dennoch limitiert die aktuelle Gesetzgebung diese Eigenverbrauchsmöglichkeit auf unabhängige Mikronetze, die das Stromnetz nicht nutzen, was in den meisten Situationen zu einer Beschränkung auf ein Gebäude und seine Nebengebäude führt. So ist es mit den derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht möglich, den Verbrauch von lokal erzeugtem Strom auf Quartierebene zu fördern. Dies könnte sich mit den aktuellen parlamentarischen Debatten über lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) bald ändern. Diese Gemeinschaften würden niedrigere Stromübertragungskosten für den Verbrauch von lokal erzeugtem Strom ermöglichen, indem sie die Nutzung (gegen Entgelt) des Niederspannungsnetzes erlauben.