Stromkennzeichnung
In der Schweiz ist die Herkunft des Stroms gemäss dem Energiegesetz kennzeichnungspflichtig. Die rund 600 Energieversorgungsunternehmen, welche Schweizer Endverbraucherinnen und Endverbraucher mit Strom beliefern, müssen mindestens einmal jährlich über folgende Punkte informieren:
- Prozentualer Anteil der eingesetzten Energiequellen am gelieferten Strom
- Herkunft des Stroms – Produktion im In- und Ausland
- Gesamthaft gelieferte Strommenge
- Name des Stromlieferanten
Der Strommix stellt dar, aus welchen Energieträgern die bereitgestellte elektrische Energie stammt. Der Mix variiert von Versorger zu Versorger und hängt von seiner Strombeschaffung ab: Er betreibt eigene Produktionsanlagen und/oder kauft Strom am Markt ein. Welchen Strom er produziert beziehungsweise einkauft und dann seinen Kundinnen und Kunden liefert, muss der Versorger mit der Herkunftsdeklaration (Stromkennzeichnung) gegenüber den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern dokumentieren.
Die Stromkennzeichnung schafft nicht nur Transparenz über die Herkunft des Stroms, sondern ist für die Endverbraucherinnen und Endverbraucher eine Möglichkeit, den Strommix ihres Versorgers und damit die Nachfrage eines bestimmten Energieträgers zu beeinflussen. Denn viele Energieversorgungsunternehmen bieten in der Grundversorgung mehrere Stromprodukte mit einem unterschiedlichen Strommix an, aus denen die Kundinnen und Kunden wählen können. Wählen diese grossmehrheitlich ein Stromprodukt, das zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien besteht, ist dies Anreiz bzw. ein indirekter Auftrag für den Versorger, mehr Ressourcen für die Beschaffung von erneuerbarem Strom bereitzustellen. So verfügen viele Endkundinnen und Endkunden dank der Stromkennzeichnung über einen Hebel, den Ausbau von erneuerbaren Energien zu fördern.