Ja, das Parlament will einen grossen Schritt vorwärts machen auf dem Weg in eine erneuerbare Energiezukunft. Der Mantelerlass bringt wichtige Neuerungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien bei der Güterabwägung und der Bewilligungsfähigkeit von Energieprojekten ausserhalb der Bauzone. Zudem unterstützt der Gesetzgeber ausdrücklich die Umsetzung von 16 namentlich genannten Wasserkraftprojekten für die Winterstromversorgung und schafft eine gesetzliche Grundlage für die Wasserkraftreserve, mit welcher kurzfristig kritische Versorgungssituationen überbrückt werden können.
Für Haushalte und KMU sieht das Parlament vorderhand keine freie Wahl des Stromlieferanten vor. Es ändert jedoch die Vorgaben bezüglich Preisbildung. Damit ist es gelungen, dass die Beschaffungsportfolien für die Grundversorgung und die anderen Kundensegmente fortan getrennt werden. Für die untaugliche Durchschnittspreismethode heisst es erfreulicherweise ab ins Museum.
Für die Versorgungssicherheit zählt auch jede eingesparte Kilowattstunde. Der pragmatische Branchenvorschlag dazu wurde nicht aufgegriffen. Mit den nun beschlossenen Effizienzvorgaben kommt daher statt einer Evolution eine kleine Revolution auf die Branche zu.