Das Stromabkommen, das derzeit im Parlament im Rahmen der Bilateralen III diskutiert wird, ist ein zentraler Baustein für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Es garantiert die notwendigen Grenzkapazitäten für Exporte und Importe. Auf letztere ist die Schweiz insbesondere im Winterhalbjahr angewiesen. Das Abkommen garantiert die Teilnahme an den europäischen Strommärkten, was die Preise, insbesondere auch für die Ausgleichs- und Regelenergie senkt und zusätzliche Opportunitäten für die Schweizer Wasserkraft bietet. Und es gewährleistet Zugang zu zentralen Koordinations- und Planungsgremien, was die Gewährleistung der Netzstabilität einfacher und günstiger macht.
Ein «Weiter wie bisher» wird es nicht geben, weil die Schweiz zunehmend von relevanten Gremien, Plattformen und Märkten ausgeschlossen wird und die Grenzkapazitäten eingeschränkt werden. Kurz gesagt: Ohne Stromabkommen wird die Stromversorgung in der Schweiz unsicherer und teurer.
Wahlfreiheit auch für Haushalte und KMU
Mit dem Stromabkommen geht auch die vollständige Marktöffnung einher – und damit die Freiheit für alle Kundinnen und Kunden, ihren Stromlieferanten selbst zu wählen. Bisher ist das für Haushaltskunden und KMU mit einem Verbrauch von weniger als 100 MWh nicht der Fall. Sie sind «gefangen» in der Grundversorgung.
Die Idee der Grundversorgung ist klar: Sie garantiert Haushalten und kleinen Unternehmen jederzeit Strom zu regulierten Preisen, unabhängig von kurzfristigen Marktschwankungen. Die betroffenen Kundinnen und Kunden sind bei ihrem lokalen Grundversorger angeschlossen und können ihren Anbieter nicht frei wählen. Vordergründig soll dies die Kundinnen und Kunden vor schwankenden Marktpreisen schützen. Tatsächlich aber ist das Modell in der Realität eher ein Schutz der Grundversoger. Sie behalten ihre Kundenbasis, egal wie innovativ, effizient und kundenfreundlich sie arbeiten. Die geschützte Welt des Monopols nimmt ihnen den Druck des Wettbewerbs. Die Preise sind zwar stabiler als an der Börse, folgen aber zum Grossteil – meist etwas verzögert – ebenfalls dem Markt. In der Energiekrise von 2022 und 2023 war das gut zu beobachten. Auch für die Grundversorger selbst wird das Modell immer unattraktiver: Die Regulierungsdichte steigt und die regulatorisch festgelegte Gewinnmarge sinkt.
In offenen Märkten wird investiert
Nun wird teilweise argumentiert, dass ohne garantierten Kundenstamm in der Grundversorgung niemand mehr in den Umbau des Energiesystems und in die erneuerbare Produktion investieren würde. Diese Argumentation hinkt in vielerlei Hinsicht.
Unsere Nachbarstaaten haben ihre Märkte schon längst liberalisiert und treiben den Ausbau von Wind‑, Solar‑ und Wasserkraft wesentlich schneller voran als die Schweiz. Die Förderung der Erneuerbaren ist auch mit einem Stromabkommen weiterhin möglich. Es gibt einen bunten Strauss an EU-kompatiblen Förderinstrumenten, seien dies Investitionsbeiträge, Einspeisevergütungen, Contracts for differene, PPA oder Kapazitätsmärkte. Das Einzige, was nicht mehr möglich sein wird, ist eine einseitige Finanzierung dieser Förderung zu Lasten von «gefangenen» Haushaltskunden.