Wer in der Schweiz Energieinfrastruktur realisieren will, braucht einen langen Atem: Die mehrstufigen Planungs- und Bewilligungsverfahren sowie die Instanzenwege bei Beschwerden dauern regelmässig 15 Jahre und mehr. Diese Zeitspannen sind unhaltbar. Spätestens seit der Energiekrise sollte die Dringlichkeit, ein deutlich höheres Tempo beim Ausbau der erneuerbaren Energien anzuschlagen, in unser aller Bewusstsein verankert sein. Denn Fakt ist: Mit dem heutigen Ausbautempo verfehlt die Schweiz ihre unverhandelbaren und übergeordneten Energie- und Klimaziele um Jahrzehnte.
Für einen zügigen und starken Ausbau der erneuerbaren Energien wurden in den letzten Monaten Fortschritte erzielt, bspw. mit dem runden Tisch Wasserkraft, der Solar-Offensive und der Beschleunigung fortgeschrittener Windkraftprojekte. Mit dem Mantelerlass ist zuletzt ein wahrhaftiger Meilenstein gelungen. Die neuen Bestimmungen dürften die Bewilligungsfähigkeit von Projekten markant verbessern. Notwendig ist nun, dass der Mantelerlass seine Wirkung schnellstmöglich in der Realität entfalten kann und die vielen geplanten Ausbauprojekte umgesetzt werden können (siehe VSE Projektübersicht Ausbau Erneuerbare).
Beschleunigungsvorlage: unabdingbare Ergänzung zum Mantelerlass
Damit dies so rasch wie möglich gelingt, braucht es ergänzend zum Mantelerlass eine Beschleunigung der Verfahren: Planungs-, Bewilligungs- und Beschwerdeverfahren müssen gestrafft werden. Die aktuelle Praxis zeigt, dass diese Verfahren sehr aufwendig und langwierig. Es ist daher richtig, die Prozessschritte wie vom Bundesrat vorgeschlagen in einem konzentrierten Verfahren zu bündeln und zu koordinieren sowie den Beschwerdeweg zu verkürzen (siehe Prozess im Kanton Neuenburg).
Um die Wirkung auch in Realität zu verbessern, muss auch sichergestellt sein, dass die zuständige kantonale Behörde ausreichend personelle Ressourcen für die Behandlung der Projekte hat. Auch könnten Fristen, innerhalb derer Entscheide zu fällen sind, verbindlich vorgegeben werden. Eine behördliche Anlaufstelle soll die Koordination innerhalb der Verwaltung sicherstellen und für Gesuchsteller den single point of entry darstellen.
Mengenmässig werden auch kleinere Produktionsanlagen wesentlich zur Energie- und Klimastrategie beitragen. Es wäre daher sinnvoll, wenn die Kantone nicht nur auf Geheiss des Bundes ihre Verfahren für Anlagen von nationalem Interesse straffen, sondern auch für kleinere Projekte zügige Bewilligungsverfahren vorsehen.
Die Beschleunigungsvorlage ist somit eine unabdingbare Ergänzung zum Mantelerlass. Sie soll dem Erreichen der im Mantelerlass festgelegten ambitionierten Ausbauziele den dringend benötigten Schwung verleihen. Daher muss der Beschleunigungserlass so zügig wie möglich vom Parlament beraten und verabschiedet werden. Die vom Bundesrat eingeschlagene Stossrichtung in der Beschleunigungsvorlage stimmt.
Keine Beschleunigung der Produktion ohne Netz
Insbesondere in einem Punkt besteht in der Vorlage des Bundesrates eine grosse Lücke: Sie sieht eine Beschleunigung der Verfahren nur für Produktionsanlagen vor, nicht aber für die Netze. Eine Produktionsanlage dient aber niemandem, wenn kein Anschluss vorhanden ist oder die Netzkapazitäten nicht ausreichen, um die Energie abzutransportieren. Die Beschleunigungsmassnahmen müssen aus diesem Grund ebenso die bundesrechtlichen Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren für die Netze umfassen. Denkbar ist, dass das Plangenehmigungsverfahren für die netzseitigen Anlagen in das neue, mit der Vorlage vorgesehene konzentrierte kantonale Verfahren integriert wird, so dass die kantonale Behörde in Abstimmung mit dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) auch die Bewilligung für den elektrischen Teil der Anlage erteilt. Mindestens muss sichergestellt werden, dass die Bewilligungen für die netzseitigen Anschlüsse und Leitungen zeitgleich mit denjenigen für die Produktionsanlage erteilt werden.